Hallo nochmal :-)

Da ein regulär gewähltes Mitglied des neuen Betriebsrats an der konst. Sitzung krank ist, haben wir das Ersatzmitglied eingeladen. Dieser wird aber nicht zur Sitzung kommen, da er seiner "Pflicht zur Arbeitsleistung" nachkommen will. (und das obwohl der Chef bereits mitgeteilt hat, dass er ohne Probleme für den betreffenden Tag freigestellt wird).
Ich denke es geht eher darum, dass er nicht kommen will, weil er angesäuert ist, weil "seine" Liste nicht so viele Stimmen bekommen hat, als erwartet.

Ist dieses Verhalten rechtens? Oder kommt es einer Ablehung der Wahl gleich?

Ich habe keine Lust da zu intervenieren, würde mich einfach mal interessieren.
Persönlich finde ich dieses Verhalten eh unter aller Sa*** :o)

lg