Erstellt am 08.03.2010 um 18:42 Uhr von MonaLisa
@Black,
wer hat denn den Wahltermin festgelegt wenn noch kein Wahlvorstand bestanden hat??
Erstellt am 08.03.2010 um 20:00 Uhr von MonaLisa
ich könnte schwören, dass die Frage nicht von Anfang an so gestellt war!
Erstellt am 08.03.2010 um 20:56 Uhr von Black
Die frage sollte auch lauten ob eine Wahl anfechtbar wäre?
Erstellt am 09.03.2010 um 08:29 Uhr von pitsieben
@ Black,
wenn der WV erst so kurzfristig ernannt worden ist, wird es eine betriebsratslose Zeit bei Euch geben, denn vom Aushang des Wahlausschreibens bis zum Wahltag müssen mindestens 6 Wochen vergehen. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird die Wahl anfechtbar oder kann durch eine "Einstweilige Verfügung" abgebrochen werden.