Erstellt am 07.03.2010 um 23:23 Uhr von rainerw
Ein zwanzigstel oder aber 5% sind ei mir 11,95 MA.
Wenn ihr eine Listenwahl habt müssen also 12 Stützunterschriften der GESAMTE Liste unterstützen. Habt ihr eine Verhältnis- auch Personenwahl genannte Wahl stehen ja alle Personen auf einer Liste. Defakto müssen auch hier 12 Stützunterschriften für ALLE MA ZUSAMMEN geleistet werden.
Ich Denke mal der Referent hat es wohl schon richtig erklärt und der Fehler hat sich bei Dir eingeschlichen.
Erstellt am 07.03.2010 um 23:26 Uhr von nicoline
bumerli
bis 20 wahlberechtigte AN => mindestens 2 Stützunterschriften
20 -59 wahlberechtigte AN => mindestens 3 Stützunterschriften
60 - 1000 wahlberechtigte AN => mindestens 1/20 = 5% Stützunterschriften
über 1000 wahlberechtigte AN => mindestens 50 Stützunterschriften
*das jeder auf der Wählerliste*
Die Stützunterschriften stützen immer den gesamten Wahlvorschlag / die gesamte Liste, es braucht nicht jeder Kandidat einzeln so viele! Steht auf einem Wahlvorschlag allerdings nur ein Kandidat, muss auch er die vorgeschriebene Anzahl haben.
Erstellt am 07.03.2010 um 23:31 Uhr von rainerw
nicoline,
fein das Du auch noch so fleissig bist.
Erstellt am 07.03.2010 um 23:35 Uhr von nicoline
rainer,
tja, die Alten ;-))) Grüße durch die Nacht!
Erstellt am 08.03.2010 um 00:30 Uhr von zuckerstefan
12 Mitarbeiter pro Liste reichen als Stützunterschrift(5%).
Hierzu noch was zur Liste !!!!
Soll heißen..es will jemand eine 2 Liste beginnen. Kannst Du es Ihm nicht verweigern. Er braucht auch 12 Stützunterschriften,damit hat er sogar die Chance das seine Kollegen auf Platz 1 und 2 usw.mit in den neuen Betriebsrat einziehen ,da jetzt beide Listen gültig sind. Und nur die ersten 9 in dem neuen Betriebsrat vertreten sind. Wer auf Liste 2 steht und oben auf Platz 1 geführt wird ,kann weniger Stimmen haben und zieht in den neuen Betriebsrat ein als jemand der auf Platz 5 oder 7 mit mehr Stimmen auf Liste 1 geführt wird!
Erstellt am 08.03.2010 um 08:10 Uhr von nicoline
zuckerstefan,
*Kannst Du es Ihm nicht verweigern.*
Wo steht, dass das geplant ist?
*da jetzt beide Listen gültig sind*
Auch mit einer genügenden Anzahl von Stützunterschriften kann ein Wahlvorschlag ungültig sein. Ob eine Liste gültig ist entscheidet der WV und ist kein Automatismus.
*kann weniger Stimmen haben und zieht in den neuen Betriebsrat ein als jemand der auf Platz 5 oder 7 mit mehr Stimmen auf Liste 1 geführt wird!*
Das solltest Du mal genauer erklären!
Erstellt am 08.03.2010 um 09:30 Uhr von Antworten
ich bin die 7. Antwort ;-)