Erstellt am 07.03.2010 um 11:34 Uhr von ridgeback
Mondlicht,
"abziehen und in Tagschicht einsetzen"
würdest Du das denn wollen?
Erstellt am 07.03.2010 um 12:56 Uhr von Rattle
@Mondlicht
laut BetrVG darfst du nicht schlechter gestellt werden als vor dem amt.
mfg
Erstellt am 07.03.2010 um 12:58 Uhr von Troisdorfer
Warum sollte dein AG dieses tun,wenn du selber änderung des Arbeitsvertrages einwilligst,stehen dir diese Lohnzulagen nicht ,Solltest du auf dreischicht bleiben
dürfen dir wegen der Betriebsratsarbeiten keinerlei Nachteile entstehen !!!
Erstellt am 07.03.2010 um 12:58 Uhr von Immie
@Mondlicht
Du bekommst die Zuschläge weiter, aber sie würden anders versteuert.
Erstellt am 07.03.2010 um 12:59 Uhr von nicoline
Mondlicht,
§ 37 Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis
(2) Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Erstellt am 07.03.2010 um 13:13 Uhr von nicoline
Immie,
*aber sie würden anders versteuert.*
die, die schon immer versteuert wurden, werden genauso versteuert wie bisher, die,die steuerfrei waren (Sonntag, Feiertag,Nachtarbeit), würden dann versteuert werden.
Erstellt am 07.03.2010 um 13:35 Uhr von Immie