Hallo,
§38 (2) BetrVG steht, die freizustellenden Mitglieder werden nach Beratung mit dem AG vom BR aus der Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Heißt das, Beratung bezieht sich auf die Anzahl der Freistellungen nach §38(1)?
Die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit bei 2 Freistellungen und 2 Listen das jede Liste den Anspruch auf 1 Freistellung hat, wenn sich von jeder Liste einer zur Wahl stellt ? Oder wie genau ist das zu verstehen?
Danke