Erstellt am 05.03.2010 um 10:20 Uhr von Tanzbär
Betriebsbedingt -- Arbeitsplatz fällt weg
Krankheitsbedingt -- MA fällt weg
Da der Arbeitsplatz neu besetzt werden soll, ist das keine betriebsbedingte Kündigung. Es fehlt dann auch die Sozialauswahl.
Bei krankheitsbedingter K. müsste man mehr Fakten haben, die ist nicht ausgeschlossen, aber nur Ausfälle in der Vergangenheit reichen da nicht.