Erstellt am 03.03.2010 um 10:31 Uhr von rolfo
Wenn der MA krank ist ist er immer noch Mitarbeiter des Betriebes, auch wenn langzeitkrank oder inzwischen ausgesteuert von der Krankenkasse, ebenso bei befristeter Erwerbsminderungsrente.
Also, ist wahlberechtigt und kann gewählt werden.
Erstellt am 03.03.2010 um 10:34 Uhr von MonaLisa
@TICIBR,
er ist nach wie vor Arbeitnehmer eurer Firma!
Und klar - er darf wählen! Er kann am Wahltag in's Wahllokal kommen oder aber auch per Briefwahl wählen.