Erstellt am 28.02.2010 um 20:09 Uhr von ridgeback
An die Geschäftsleitung (Name und Adresse der Firma) Ort, Datum
Beschluss zur Beauftragung eines Rechtsanwalts im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens
Sehr geehrte/r Frau/Herr …,
der Betriebsrat hat in der Sitzung vom …, zu der durch die schriftliche Mitteilung vom … rechtzeitig und Beifügung einer detaillierten Tagesordnung eingeladen wurde, nach eingehender Beratung Folgendes beschlossen:
Frau/Herr Rechtsanwältin/Rechtsanwalt … (Name, Adresse) wird beauftragt, den Betriebsrat im arbeitsgerichtlichen Verfahren … gegen den Arbeitgeber zu vertreten.
Der Betriebsrat war mit … anwesenden Mitgliedern beschlussfähig. Der Antrag wurde mit … Ja-Stimmen ...Nein-Stimmen bei … Enthaltungen angenommen. Die Beauftragung des oben namentlich erwähnten Verfahrensbevollmächtigten ist damit beschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift des BRV)
Erstellt am 28.02.2010 um 20:14 Uhr von kriegsrat
ihr sucht euch eine anwaltskanzlei eures vertrauens aus, ruft dort an, und schildert eure probleme
ein guter anwalt hilft euch auch bei der entsprechenden beschlußfassung,
er soll euch einfach vorformulierte tagesordnungspunkte und beschlüsse
zuschicken
dann kann nichts schieflaufen
oder was wäre deine frage gewesen ?
Erstellt am 28.02.2010 um 20:16 Uhr von seagarden
Super dake für die schnelle und preziese Antwort.
Das reicht mir schon :-)
Erstellt am 28.02.2010 um 20:42 Uhr von DerAlteHeini
seagarden
Wo ist das Problem?
Der BR fasst einen Beschluss, dass er sich bei genannten Themen durch Rechtsanwalt XY vertreten lassen wird und schon geht es ab zum RA. Sollte der RA Fehler in der Beschlussfassung finden, kann der eh mit einem neuen Beschluss geheilt werden.
Warum soll der AG extra informiert werden, dass kann der RA übernehmen.
Wichtig ist nur, dass der oder die Beschlüsse auch in der Sitzungsniederschrift festgehalten werden.
Würde die Themen Arbeitszeit bzw. Überstunden versuchen mit einer Einigungsstelle
zu regeln und zwar aus Kostengründe.
Erstellt am 28.02.2010 um 22:37 Uhr von delagundula
+++Würde die Themen Arbeitszeit bzw. Überstunden versuchen mit einer Einigungsstelle
zu regeln und zwar aus Kostengründe.+++
Was ist deiner Meinung nach Kostengünstiger ? und Warum ... ?
Erstellt am 01.03.2010 um 09:33 Uhr von Petrus
@gundel:
Die einstweilige Verfügung ist mit Abstand billiger, da dort die Anwälte + Richterkosten nach Gebührenordnung abgerechnet werden. In der E-Stelle gibts Stundensätze (200-250€/h für den BR-Anwalt, der Vorsitzende kriegt noch mehr)
Da sind wohl Heinis "Kostengründe" eher Erziehungsmaßnahmen ;-)
Erstellt am 01.03.2010 um 14:33 Uhr von Antworten
ich bin die siebte antwort ;-)