Erstellt am 24.02.2010 um 22:49 Uhr von hans
Nun, wenn ich es richtig verstehe (t'schuldigung für das :-) in meinem Gesicht)
Bei " ein Großteil der MA (dieses Jahr ca. 1100) " wären es mehr als 13 BRM (§9 BetrVG)
weiterhin:
a) 13'er Gremium: $6 WO "sind mehr als drei BRM zuwählen, so erfoglt die Wahl aufgrund von Vorschlagslisten"
b) §1 WO: "Die Leitung der Wahl obligt dem Wahlvorstand".
Da kann also der BR (und die MA) gerne was wollen - der Wahlvorstand leitet die Wahl!
Dann, zur Frage, solltet ihr ggf. mal §1 BetrVG zu Kenntnis nehmen. Ja, das wäre wohl nicht nur möglich, sondern zwingend notwendig, sofern kein gemeinsamer Betrieb vorliegt.
Und - pers. Tipp - bei der Holding auch die Inhaber/Beteiligungsverhältnisse beachten. Nicht, dass ein GBR nicht zuständig wäre, sondern ein KBR.
Gruß, Hans
Erstellt am 24.02.2010 um 22:55 Uhr von rainerw
Ergänzend zu hans, auch §§ 17 und 18 des Aktiengesetz
Erstellt am 25.02.2010 um 07:11 Uhr von Pelikan
Moin,
@ Hans:
uns ist klar, dass dieses Jahr ein 15ner Gremium gewählt wird ;-)
weiterhin ist uns auch klart, dass der gewählte Wahlvorstand die Wahl leitet.
Was wir nicht wissen, ist:
Kann ein Unternehmen in der Holding einen eigenen Wahlvorstand wählen?
Zu §1 BetrVg: Die Holding ist enstanden aus einem Unternehmen.
Früher waren wir die "Firma GmbH"
Heute gibt es immer noch in der Holding die Firma GmbH. Aber verschiedene Teile des ursprünglichen Unternehmen sind jetzt eigene Firmen in der Holding.
Firma IT GmbH, Firma Buchhaltung GmbH, Firma Vertrieb GmbH.
Da nun ein Großteil einer dieser Firmen in der Holding sich weder durch die 1. bzw. der 2. Liste gut vertreten fühlen, ist der Gedanke gekommen, für diese Firma einen eigenen BR zu wählen, der die Interessen der Kollegen in der Firma bestmöglichst vertreten kann.
Wie ist sowas möglich?
Erstellt am 25.02.2010 um 09:33 Uhr von Niemand
Da hätte ich dann aber doch starke Bedenken mit der Eigenständigkeit der Betriebe. Es wird im Gesetz auch immer vom Betrieb und nicht der Gesellschaft gesprochen. Sind denn die einzelnen Gesellschaften auch organisatorisch selbständige Betriebe? Haben diese eine eigene Personalabteilung und Lohnbuchhaltung eigene IT und was sonst noch zu einem Betrieb gehört? Wenn das nicht der Fall ist, ist es ein Betrieb.
Warum stellt die Abteilung, die sich nicht ordentlich vertreten sieht nicht eine eigene Liste auf. Da habt ihr doch bei der Listenwahl sogar die größere Wahrscheinlichkeit entsprechend eurer Größe im BR vertreten zu sein?