Hallo,
unsere Firma erhält ab 2011 einen Tarifvertrag, in einer Gesamtbetriebsvereinbarung steht das die jeweils freigestellten Betriebsratsvorsitzenden in einer eigenen Gehaltsstufe eingruppiert werden.... Ist dies überhaupt zulässig, den dadurch werden 6 der BR- Vorsitzenden höher eingruppiert wie ihrer Tätigkeit entspricht.
Gerade im Zug der Betriebsratswahlen wird dies einigen Mitarbeitern unserer Firma sauer aufstossen, da es bei den anderen Mitarbeitern zu einbußen kommen wird.