unsere Firma erhält ab 2011 einen Tarifvertrag, in einer Gesamtbetriebsvereinbarung steht das die jeweils freigestellten Betriebsratsvorsitzenden in einer eigenen Gehaltsstufe eingruppiert werden.... Ist dies überhaupt zulässig, den dadurch werden 6 der BR- Vorsitzenden höher eingruppiert wie ihrer Tätigkeit entspricht.
Gerade im Zug der Betriebsratswahlen wird dies einigen Mitarbeitern unserer Firma sauer aufstossen, da es bei den anderen Mitarbeitern zu einbußen kommen wird.
Unsere Seminarempfehlung
Freigestellte Betriebsratsmitglieder Teil 1
Ihr erfolgreicher Einstieg in die Freistellung