wir sind derzeit 102 Mitarbeiter im Unternehmen, unsere Betriebsratswahl findet
am 26.04.2010 statt. Am Wahltag sind wir aber 100 Mitarbeiter da ab 19.04.2010
2 Mitarbeiter das Unternehmen verlassen, diese MA haben ihren Aufhebungsvertrag bereits unterschrieben.
Findet bei dieser Wahl eine Listen - oder Persönlichkeitswahl statt ?
Dürfen diese MA noch auf der Wählerliste aufgeführt werden ?