Erstellt am 23.02.2010 um 18:04 Uhr von nicoline
Postopa,
bitte poste doch zukünftig mit "neue Antwort" unter Deiner Eingangsfrage, das verwirrt sonst etwas.
*Wenn ich dich richtig verstanden habe, wenn auf einer der Listen ein name einzeln steht habe ich eine Listenwahl.*
Ich weiß nicht ob ich Dich jetzt richtig verstehe, aber ich vermute, die Liste wurde vielleicht ausgehängt, damit sich zunächst mal noch andere Kandidaten dort eintragen können, anders macht Deine Frage keinen Sinn. Stützunterschriften soll/darf man erst sammeln, wenn die Kandidatensuche abgeschlossen ist, da Stützunterschriften immer alle Kandidaten/die ganze Liste stützen.
Erstellt am 23.02.2010 um 18:20 Uhr von Postopa
Deine Vermutung ist richtig! Das Problem ist das der Wahlvorstand und ausgewählte Kandidaten sponsort bei Chefe sind und bei den Beschäftigten alles geheim ablaufen muß, weil einige der Mitarbeiter wegen des Einleitens der BRW gekündigt wurden. Kann ich meine Liste am letzten Tag der Frist aushängen?
Erstellt am 23.02.2010 um 18:49 Uhr von nicoline
Postopa,
wieviel Beschäftigte habt Ihr?
Nachtrag:
siehst Du, bin ganz verwirrt, hattest Du ja in der ersten Frage geschrieben. Ja, Du kannst Deine Liste am letzten Tag der Frist beim WV einreichen und sie dann wohl besser auch nicht vorher aushängen. Du solltest dann aber sicher sein, dass alle Formalien, welche die Liste erfüllen muss, eingehalten wurden, damit sie auch wirklich gültig ist.
Ich gehe mal davon aus, dass Du keiner Gewerkschaftsliste angehören wirst??? Dann braucht ***die Liste insgesamt *** (nicht jeder Kandidat einzeln) 9 Unterschriften, jeder Kandidat kann sich selber mit seiner Unterschrift unterstützen!
Erstellt am 23.02.2010 um 18:52 Uhr von vokuhila
Wenn eine Vorschlagsliste von der Gewerkschaft eingereicht wird, reichen zwei Unterschriften von der Gewerkschaftsvertretung, somit braucht diese Liste keine Stützunterschriften mehr!
Erstellt am 23.02.2010 um 20:09 Uhr von Postopa
Super Infos von Euch,Danke! Nur auf eine Frage komme ich noch mal zurück. Da der WV bei den beiden Listen wie am Anfang beschrieben(Also unterschiedliche Kandidaten)aus Unwissendheit von einer Personenwahl(also auch ohne Stützunterschriften) ausgehen, sind die Listen dann ungültig???
Erstellt am 23.02.2010 um 20:22 Uhr von delagundula
jetzt gehts an eingemachte :-)
taktik ... :-)
Also grundsätzlich ist eine Liste mit Wahlbewerbern und der erforderlichen Anzahl von Stützunterschriften gültig.
Sollte, wer auch immer, davon ausgehen das nur eine Liste existiert (Personenwahl) und es taucht eine zweite Liste auf und diese erste Liste ist nicht entsprechend vorbereitet.... Pech gehabt :-)
Verständlich..i hope so ;-)
Erstellt am 23.02.2010 um 21:01 Uhr von nicoline
Postopa,
*Da der WV bei den beiden Listen wie am Anfang beschrieben(Also unterschiedliche Kandidaten)*
das hast Du am Anfang leider nicht so genau beschrieben
*aus Unwissendheit von einer Personenwahl(also auch ohne Stützunterschriften) ausgehen*
Nur mal so am Rande für Dich erwähnt, weil aus Deinem Posting nicht sicher hervorgeht, ob Du das weißt, auch bei einer ***Personenwahl/also nur einem Wahlvorschlag/Liste*** sind Stützunterschriften erforderlich
Hast Du also eine Liste, die alle Formalitäten erfüllt ==>> einschließlich der 9 Stützunterschriften, ist Deine, aller Wahrscheinlichkeit nach, gültig. Entscheiden tut das der WV. Und wenn Du jetzt noch Fragen hast, musst Du leider noch einen thread aufmachen.