Erstellt am 22.02.2010 um 07:29 Uhr von erwin
Zum ersten den Hinweis, man muss NICHT, solltern man im ArbV nichts anderes vereinbart hat, mit dem privaten Pkw dienstl. Fahrten unternehmen.
Es soll ja sogar Mneschen geben welche kein Auto haben.
Wenn es sich nicht um getrennte Dienste handelt, also von xx:xx Uhr bis xy:xy Uhr und von yy:yy Uhr bis yx:yx Uhr, sind die Fahrtzeiten auch Arbeitszeiten und müssen gezahlt werden.