Erstellt am 19.02.2010 um 06:28 Uhr von Werner
Moin,
ich gehe mal davon aus, dass die GW die IG-Metall ist.
Mir ist da keine Beschränkung bekannt, es kommt m.E. immer auf den konkreten Fall an.
Gesuche um Unterstützung bei außerordentlicher Notlage sind zusammen mit der Schilderung der Notlage und der Familienverhältnisse schriftlich mit dem Mitgliedsausweis beim zuständigen Ortsvorstand einzureichen. Über den Antrag hat der Ortsvorstand in seiner nächsten Sitzung eine Entscheidung zu treffen.
Erstellt am 19.02.2010 um 07:38 Uhr von MAGICBOX44
Moin,Moin!
Danke Werner für die schnelle Antwort!!!
Gruß
MAGICBOX44