Erstellt am 18.02.2010 um 19:12 Uhr von erwin
Nein keine Frau.
Da de'Hont hier zur Errechnung an zu wenden ist.
29 AN
27 Männer und 2 Frauen
27: 1 = 27 = 1.BR
27: 2 = 13,3 = 2. BR
27: 3 = 9 = 3. BR
2: 1= 1 BR
2 ist also deutlich unter 9 also keinen Anspruch aus Minderheitenquote.
NAch zu lesen in
§ 15 BetrVG - II. Berücksichtigung der Geschlechter
Beispiel dort:
Beispiel: In einem Betrieb sind 120 AN tätig, davon 85 Männer und 35 Frauen. Es sind insgesamt sieben BR-Mandate zu vergeben (vgl. § 9). Eine Auszählung nach dem Höchstzahlensystem ergibt folgendes Ergebnis:
Männer
: 1 = 85 (1)
: 2 = 42,5 (2)
: 3 = 28,3 (4)
: 4 = 21,3 (5)
: 5 = 17 (7)
: 6 = 14,2
Frauen
: 1 = 35 (3)
: 2 = 17,5 (6)
: 3 = 11,7
Erstellt am 18.02.2010 um 19:40 Uhr von nicoline
erwin,
wenn jetzt noch bei 2:1= 2 stehen würde, wär' s wirklich richtig gerechnet ;-))
Erstellt am 18.02.2010 um 19:50 Uhr von derFrager2
Danke Erwin.
Das war mir eine große Hilfe.
Nichts das ich etwas gegen Frauen hätte, aber in unserem speziellen Fall ist diese Person wirklich nicht für diese Amt geeignet.
Und der kleine "Rechnenfehler" stört mich auch nicht. Das Ergebnis bleibt ja das Selbe.
Danke nochmal
Erstellt am 19.02.2010 um 07:29 Uhr von Tanzbär
***aber in unserem speziellen Fall ist diese Person wirklich nicht für diese Amt geeignet.
***
Das wird sich nach der Stimmenauszählung herausstellen.