Erstellt am 18.02.2010 um 12:29 Uhr von mainpower
Hallo,
macht Euch mal keinen Kopf.
In der WO § 3 Abs.2 steht dass anzugeben ist:
Die Mindestzahl von wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen ein Wahlvorschlag unterschrieben sein muss, damit er gültig ist. Die Mindestzahl von Arbeitnehmern ist konkret anzugeben.
Wie die Mindestzahl errechnet wird muss nicht mit hinein.
Erstellt am 18.02.2010 um 12:41 Uhr von peters
Das sehe ich anders. Denn im Beitrag 32866 hat sr-joschi ja geschrieben, dass 1/20 rechnerisch 9,15 ergibt. Die Angabe von 3 Stützunterschriften wäre demnach eindeutig falsch.
Ich denke schon, dass das Wahlausschreiben geändert werden muss. Es wäre zu klären, ob die weiteren Fristen dann trotzdem eingehalten werden können.
Erstellt am 18.02.2010 um 13:04 Uhr von rolfo
Mainpower sorgt immer wieder für Überraschungen, wie kommst du eigentlich zu der Behauptung?
Wenn 1/20 stel 9,15 sind dann müssen es 10 Stützunterschriften sein und nicht 3.
Notfalls würde ich eine Nachfrist von 1 Woche setzen um die fehlenden Stützunterschriften beizubringen, den Wahlaushang dementsprechend ergänzen. Soviel Luft muss doch im Wahlablauf sein.
Erstellt am 18.02.2010 um 13:19 Uhr von mainpower
@peters
@rolfo
Ich habe keine Mindestzahl angegeben. Ich schrieb nur dass die Mindestzahl korrekt angegeben sein muss.
Im dem von mir beantworteten Beitrag ist nicht zu ersehen wieviel Stützunterschriften gebraucht werden.
Erstellt am 18.02.2010 um 15:16 Uhr von rolfo
@ Mainpower
nein, das meinte ich auch nicht, du schreibst aber die sollen sich deswegen keinen Kopf machen und ich würde das so verstehen dass das wie gemacht schon in Ordnung ist.
Die müssen sich wohl Gedanken drüber machen sonst kannst du die Wahl vergessen.
Erstellt am 18.02.2010 um 15:59 Uhr von mainpower
@rolfo
die Frage war dass Sie vergessen haben zu erklären wie die Anzahl der Stützunterschriften errechnt wird. Wie die errechnet werden muss nicht im Wahlausschreiben erwähnt werden. Darum brauchen sie sich keinen Kopf zu machen.
Erstellt am 18.02.2010 um 16:09 Uhr von rolfo
Mainpower, lies doch mal die Frage nochmal durch. Er schreibt doch sie hätten nur auf die Mindestzahl von 3 Stützunterschriften hingewiesen. Sie brauchen aber 10. Die haben nicht nur vergessen zu erklären wie die Zahl zustandekommt, das müssebn sie auch nicht. Sie haben vergessen dass man 10 Stützunterschriften braucht, das ist der springende Punkt.