Hallo,
ich noch mal.
Nun, da wir in der Zwickmühle mit der 1/20stel Regelung sind, müssen/sollten wir nun auch auch das Wahlausschreiben ändern und somit zwingend die Wahl abbrechen und neu einleiten?
Oder ist es auch möglich ein Wahlausschreiben zu ergänzen bzw. eine Erläuterung anzufügen?
Wir hatten im ersten Wahlausschreiben dummerweise den Passus weggelassen, der die 1/20stel Regelung erklärt und nur auf die Mindestanzahl von drei Stüztunterschriften hingewiesen.
Wie verhalten wir uns gesetzeskonform?
Danke.