Erstellt am 16.02.2010 um 08:27 Uhr von Tanzbär
Ja.
Er ist sicher kein leitender Angestellter. Oder?
Frag ihn einfach, ob er die Firma zugrunde richten kann.
Ja --> runter von der Wählerliste
Nein --> rauf auf die Wählerliste
Erstellt am 16.02.2010 um 16:15 Uhr von alter Fritz
Wenn er kein LA: Darf auf die Liste und darf wählen!