Erstellt am 15.02.2010 um 10:18 Uhr von BrumbärTosca
Er wird in der Regel vom Wahlvorstand gefragt auf welcher Liste sein Mandat bleiben soll und dann wird er auf der anderen Liste gestrichen.
Sollte er sich nicht äußern so wird er auf beiden Listen gestrichen!
Erstellt am 15.02.2010 um 10:32 Uhr von ridgeback
BrumbärTosca,
*Sollte er sich nicht äußern so wird er auf "beiden" Listen gestrichen!*
Das ist leider nicht richtig.
Er verbleibt dann auf der zuerst eingereichten Liste.
Erstellt am 15.02.2010 um 10:34 Uhr von monalisa
@ridgeback,
hast du neues Kraftfutter bekommen? Du warst mir zu schnell! :-))
Erstellt am 15.02.2010 um 10:44 Uhr von BrumbärTosca
Sorry berufe mich auf §6 (7) WO
Da heißt es:
(7) Eine Bewerberin oder ein Bewerber kann nur auf einer Vorschlagsliste
vorgeschlagen werden. Ist der Name dieser Person mit ihrer schriftlichen
Zustimmung auf mehreren Vorschlagslisten aufgeführt, so hat
sie auf Aufforderung des Wahlvorstands vor Ablauf von drei Arbeitstagen
zu erklären, welche Bewerbung sie aufrechterhält. Unterbleibt
die fristgerechte Erklärung, so ist die Bewerberin oder der Bewerber
auf sämtlichen Listen zu streichen.
Erstellt am 15.02.2010 um 10:46 Uhr von Rattle
@ridgeback
"Er verbleibt dann auf der zuerst eingereichten Liste."
die stützunterschrift ja, die kandidatur wird auf beiden listen gestrichen wenn er sich nicht erklärt, sagt jedenfalls fitting.
und es geht auch im die kandidatur!
mfg
Erstellt am 15.02.2010 um 10:54 Uhr von ridgeback
monalisa,
royal canin hypoallergenic, ;-))
BrumbärTosca, Rattle,
sorry, habt Recht.