Erstellt am 14.02.2010 um 12:32 Uhr von erwin
Mehrarbeit unterliegt der Mitbestimmung des BR und nicht des BRV. Was steht in der BV? Ich hoffe nicht, dass hier der BR seine MB aufgegeben hat, was leider teils in BV zu diesem Thema gemacht wird. Die Aufgabe der MB wurde aber auch schon von Gerichten als nicht statthaft geurteilt. Daher könnten BVn welche dieses machen in diesem Punkt rechtswidrig/ nichtig sein.
Auf alle Fälle sollte man den BRV wenn er so handelt zurückpfeifen und ihm erklären die MB liegt beim Gremium. Sollte er hier Probkeme sehen, ihm weiter erklären, dass man auch einen anderen/neuen BRV wählen könnte.
Erstellt am 14.02.2010 um 14:30 Uhr von Troisdorfer
Der AG möchte gerne Überstunden *anordnet*,was
er bekommt steht auf einem anderem Blatt.
Wenn der Betriebsrat der Mehrarbeit zustimmt,so ist der AG
denoch verpflichtet die privaten Belange der MA zu berücksichtigen ...
Auch ein Betriebsrat kann NICHT über deine Freizeit bestimmen,er genehmigt
lediglich das Überstunden oder Mehrarbeit gemacht werden dürfen ...
MFG Troisdorfer