Erstellt am 13.02.2010 um 17:09 Uhr von Peanuts
Könnte denn im Falle einer Wahlanfechtung bewiesen werden, dass die geleisteten Stützunterschriften auch für den geänderten Wahlvorschlag gelten sollen?
Vermutlich nicht.
Dann sollte es doch ein Leichtes sein, einen neuen Wahlvorschlag aufzustellen und die Stützunterschriften nochmal einzuholen.
Erstellt am 13.02.2010 um 18:52 Uhr von alterbetriebsrat
Servus !
Bescheid wissen reicht nicht. Im Moment der Stützunterschrift muss der Wahlvorschlag entgültig vorliegen und darft durch Streichungen und Ergänzungen nicht mehr verändert werden. Ansonsten sind alle Stützunterschriften v.d.a. und es ist eine neue Liste,die wegen ungültiger Stützunterschriften ebenfalls ungültig ist. Schliesse mich Peanuts an, neue Liste ist besser. Frist bald abgelaufen ???? Pech gehabt !!!!!!
grüssle
Erstellt am 13.02.2010 um 19:32 Uhr von fussel
sind schon bei :) alles nochmal von vorne, lol
Danke nochmal