Erstellt am 12.02.2010 um 19:59 Uhr von Kölner
@hilfeschrei
Der WV hat insbesondere auch die eigentliche Anzahl der AN und Arbeitsplätze zu berücksichtigen (ob gekündigt oder nicht).
Was hast Du denn für ein Problem? Wir hatten Dir doch bereits gesagt, dass Du Dich entspannen solltest, da Du Dich nicht rechtfertigen musst, sondern der AG gegen die Wahl (also nach der Wahl) entsprechend das ArbG anrufen muss.
Erstellt am 12.02.2010 um 20:28 Uhr von erwin
...tap...tap..tap..
ganz vorsichtig dieser Hinweis, entspannen ja, aber der AG muss nicht bis nach der Wahl warten. Er könnte auch vorher schon eine einstweilige Verfügung beantragen um seine Sicht berücksichtigt zu bekommen.
aber ...... vorsichtig auch JA, ob dieser stattgegeben wird ???
Ist das nun verständlich und in der richtigen Sprache, also dem BR-Dialekt???
:-))) Helauuuuuuuuuuu
Erstellt am 12.02.2010 um 20:53 Uhr von Kölner
@erwin
Irgendein grausames Geheimnis umwitterte Dich ja immer schon. Das es aber ein 'Hel au' ist, hätte ich nicht gedacht.
Erstellt am 12.02.2010 um 20:54 Uhr von Laffo
hilfeschrei,
habt ihr eigentlich ne' Anhörung zur Kündigung der Aushilfe auf'm Tisch gehabt?-> § 102 BetrVG...
Erstellt am 12.02.2010 um 20:55 Uhr von Kölner
Erstellt am 12.02.2010 um 21:10 Uhr von erwin
Kölner und glaube kriegsrat war es,
ist Laffo nun nah man Thema???
Erstellt am 12.02.2010 um 21:13 Uhr von Kölner
@erwin
Jedem Lehrer, dem Du diesen Satz 'ist Laffo nun nah man Thema???' würde kollabieren ob der philosophiefreien Sinnentleerung, die sich hinter diesem Satz verbirgt.
Erstellt am 12.02.2010 um 21:14 Uhr von Laffo
Kölner,
hab ich falsch ausm ersten Thread herausgelesen....
hilfeschrei,
nach Fitting § 9 Rn 12, 15 BetrVG
"Der WV hat bei der Ermittlung der für die BR Größe maßgebl. ANZahl nicht nur einen Rückblick auf die Vergangenheit zu werfen,sondern auch die künftige...zu erwartende Entwicklung des Beschäftigungstandes des Betriebes zu berücksichtigen(BAG 16.4.03 AP Nr.1 zu § 9 BetrVG 2002)"
" Aush.Kräfte sind zu berücksichtigen,wenn... regelmäßig für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten beschäftigt werden(BAG 12.10.76 AP Nr. 1 zu § 8 BetrVG 1972)
..euer AG möchte die Aushilfe doch weiterbeschäftigen,oder?
Erstellt am 12.02.2010 um 21:18 Uhr von kriegsrat
@ erwin
ist ja schön, das du zugibst, mittlerweile wieder in einem zustand zu sein, der es dir nicht ermöglicht, genau zu wissen wer was wie wo
Erstellt am 12.02.2010 um 21:19 Uhr von delagundula
@Kölner
;-))))))))))))))))))))))))) !!! selten so herzlich gelacht...uhhh ...mir laufen die Tränen.Werde es morgen mit zum Diktat nehmen und stell mir jetzt schon das Gesicht der Sekretärin vor...:-))))
Erstellt am 12.02.2010 um 21:21 Uhr von nicoline
delagundula
Du bist noch nicht mal im BR? und hast schon 'ne Sekretärin? Sauber!
Erstellt am 12.02.2010 um 21:23 Uhr von delagundula
Vieleicht habe ich dann zwei...wer weiss :-)
Erstellt am 12.02.2010 um 21:24 Uhr von nicoline
Erstellt am 12.02.2010 um 21:29 Uhr von Kölner
@nicoline
Auch Dich muss man ja eigentlich fragen, welche Deiner unheimlichen aber mir leider verborgenen Gedanken Du mit 'Blitzsauber' in Bezug zu 'einer oder zwei Sekretärinnen' setzt.
...'ist Laffo nun nah man Thema???'
Erstellt am 12.02.2010 um 21:37 Uhr von nicoline
Kölner
*Auch Dich muss man ja eigentlich fragen, welche Deiner unheimlichen aber mir leider verborgenen Gedanken Du mit 'Blitzsauber' in Bezug zu 'einer oder zwei Sekretärinnen' setzt.*
Musst Du nicht, selbst mit Übersetzer würdest Du es wahrscheinlich nicht verstehen, so unheimlich sind die ;-))
*...'ist Laffo nun nah man Thema???'*
Nööööö, aber kurz im Satz, auch wenn's 'n Verleser war!
Erstellt am 12.02.2010 um 21:39 Uhr von kriegsrat
@@ kööölner
die nächste runde !!!!!!!!!!!!!!!!
und bring leolo mit, der liegt im damenklo
erwin muß auch noch zahlen, der alte zechpreller
der belabert gerade die garderobenfrau
und will sie zu einer klage gegen den chef überreden,
weil der die arbeitststättenverordnungsübliche temperatur
in der garderobe um 0,5 grad unterschreitet
Erstellt am 12.02.2010 um 21:43 Uhr von Kölner
@kriegsrat
Ach da ist der?!
Das halbe Grad. Das ist doch wie mit dem Zitieren von §§ - einen mehr oder weniger, dat is doch egal!