Erstellt am 12.02.2010 um 18:03 Uhr von delagundula
Hallo Powerohneende,
um deine Frage richtig beantworten zu können ist es zwingend notwendig mehr Informationen über dieWahlversammlung zu erhalten.
Um was für eine Wahlversammlung handelt es sich ( BR Wahl, Wahl des WV u.ä)
Um aber auch hier richtig zu liegen solltest du die Betriebsgröße angeben.
Alles andere wäre reine Spekulation und der Sache nicht hilfreich.
Erstellt am 12.02.2010 um 18:48 Uhr von kriegsrat
delagundula.............hmm
Erstellt am 15.02.2010 um 00:12 Uhr von DerAlteHeini
Powerohneende
Nicht Teilnahme berechtigt sind der Arbeitgeber und/oder seine Vertreter sowie leitende Angestellte gem. § 5 Abs. 3 BetrVG.