Erstellt am 12.02.2010 um 14:24 Uhr von kriegsrat
mach das so, wie es der anwalt sagt
der holt sich dann sein geld schon
dem AG musst du dazu nichts mehr mitteilen
Erstellt am 12.02.2010 um 14:37 Uhr von Zackibossi
DANKE für den guten kriegsrat!
Erstellt am 12.02.2010 um 15:14 Uhr von erwin
Zackibossi
Auf dieses Problem habe ich auch hier schon öffters hingewiesen. Leider bin ich mit diesem Hinweis nicht immer angekommen. Ja, er wurde teisl sogar Belächelt" und als Quatsch abgetan.
Dabei gibt es auch hierzu schon Rechtsprechung. BR sollten immer wenn sie einen Antalt beauftragen in ihrem Beschluss hierzu auch dieses mit beschließen. Denn sonst kann genau das geschehen, was hier geschieht, der Anwalt bekommt Probleme mit seiner Rechung. Da haben wie Gerichte festgestellt haben die AG auch grundsätzlich Recht.
Doch letztlich hilft es dem AG nicht wirklich. Denn dann könnte der RA den BR in die Kostenpflicht nehmen und da er ja keine juristische Person ist und der AG gem § 40 BetrVG die Kosten übernehmen muss auf diesem etwas umständlicheren Wege zu seinem Ged.
Ersatz von Anwaltskosten des Betriebsrats
http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/ur20g00116.html
Erstellt am 12.02.2010 um 16:14 Uhr von Kölner
@erwin
Wenn es denn mal ein Problem wäre, dann hättest Du das alles gut und richtig erklärt. Aber es interessiert niemanden, wie und mit welchen Regelungen ein Anwalt bei Problemen mit einer bereits im Vorfeld beschlossenen Erklärung bestmöglich nachher an sein Geld kommt.
Was ist eigentlich Dein Problem?
Erstellt am 13.02.2010 um 23:04 Uhr von DerAlteHeini
Und im übrigen dürfte ein fehlerhafter Beschluss des Gremiums BR im Nachhinein durch einen nachträglich entsprechend geänderten Beschluss geheilt werden.
Oho, ist denn schon wieder Karnekrawall.