Erstellt am 12.02.2010 um 11:20 Uhr von wiewo
@waldi
wenn er den neuen Arbeitsvertrag beim neuen AG vor dem Aufhebungsvertrag unterschreibt, spricht IMHO nichts dagegen.
Erstellt am 12.02.2010 um 11:21 Uhr von erwin
wenn dadurch andere, also die verbleibenden Koll. nicht leiden müssen, z.B. durch Mehrarbeit spricht nichts dagegen. Weiter wenn die beiden Seiten AG/AN den Aufhebungsvertrag unterschreiben kann der BR es ehe nicht verhindern. Doch erkönnte dem AG erklären, dass man in diesen Fällen Probleme beim Thema "Mehrarbeit" bekommen könnte.
Also, wenn die beiden es möchten und der AG ggf. gleich für Ersatz/ neueinstellung Sorge trägt spricht nichts dagegen.
Erstellt am 12.02.2010 um 11:24 Uhr von galaxy
@waldi
erstmal ist es individualrecht und damit hat der BR nix damit zu tun und
wenn beide sich einig sind spricht gar nichts gegen einen Aufhebungs/Auflösungsvertrag. Ich würde nur keinen "alten Vertrag" kündigen/aufheben solange ich noch keinen "neuen Vertrag" unterschrieben habe.
Galaxy
Erstellt am 12.02.2010 um 11:35 Uhr von mainpower
@erwin,
wenn dadurch andere nicht leiden...
Also wenn ich aus der Firma weg gehe weil ich woanders mehr Verdiene oder es mir nur besser gefällt Frage ich nicht danach wer meinen Job weiter macht. Ich, als Ausscheidender MA, muss mir auch keinen Kopf machen ob der AG jemanden einstellt.
So wie Du es schreibst, oder ich es verstehe, kann ich erst gehen wenn der AG jemand einstellt.
Das glaubst Du wohl selbst nicht.
Erstellt am 12.02.2010 um 11:37 Uhr von wiewo
@mainpower
Volle Zustimmung - so sehe ich es auch.
Erstellt am 12.02.2010 um 12:09 Uhr von erwin
mainpower
wiewo
Wo bitte habe ich dieses geschrieben. Ich habe genau das Gegenteil geschrieben. Habt ihr vielleicht heute einen etwas getrübten Blick, weil ihr gestern Fasching gefeoert habt??
Ich habe nur gechrieben, was auch zutrifft. Den Aufhebungsvertrag müssen zwei Seiten, also AN (der gehen will) und AG unterschreiben. Auf die Unterschrift ded AG kann der BR über das Thema , sollte auf Grund des Aufhebungsvertrages Mehrarbeit anfallen Einfluss nehmen. Dieses muss er auch, wenn durch den Aufhebungsvertrag verbelbende AN/ Koll. belasstet werden.
mainpower,
>>>> Also wenn ich aus der Firma weg gehe weil ich woanders mehr Verdiene oder es mir nur besser gefällt Frage ich nicht danach wer meinen Job weiter macht.
Ich hoffe nur, dass sind nicht die Gedanken und Worte eines BR. Solche egoistichen Worte passen nämlich nicht zu einer MA-Vertretung welche sich für die Gesamtheit der Beschäftigten einsetzen soll.
Weiter wünsche ich Dir, dass sollte es einmal um dich gehen, andere nicht auch so denken. Denn dann würdest du ganz schön im Regen stehen.
Also, bei solchen Gedanken kann man sich die Frage stellen, wie macht ihr BR-Arbeit??? Welche Kriterien nutzt ihr? Setzt ihr euch wirklich so wie es dass Gesetz vorsieht für alle AN ein oder nur dann wenn es euch passt und gefällt???
Hierzu zählt/ gehört es auch sich einzusetzen wenn es einem persönlich nicht gefällt. Denn dass persönöliche Gefallen als Entscheidunsparameter findet man nicht im gesetz, im BetrVG.
Wäre euere Sicht auch so, wen ihr durch Koll. die so denken "buckeln" müsstet, also ihr erhebliche Belastungen auch durch Mehrarbeit ertragen müsstet, vielleicht die Familie dadruch nicht mehr im notwendigen Maße sehen könntet, auch weil z.B. Sonderschichten erforderlich würden??
Aber, grundsätzlich immer richtig lesen was ich schreibe. Ich denke, ich schreibe immer sehr klar und eutlich was ich meine.
Erstellt am 12.02.2010 um 12:32 Uhr von kriegsrat
um was geht es :
kündigungsfrist 4 wochen durch aufhebungsvertrag auf 2 wochen verkürzen
das können AG und AN regeln wie sie lustig sind
sollte dadurch mehrarbeit/überstunden entstehen, kann ja der BR diese ablehnen
da gibt es doch mitbestimmung genug
erwin, egal was du hier anleiern willst
du wirst als BR gar nichts erreichen
außer vielleicht großes gelächter beim AG
ob ersatz/neueinstellung nötig ist oder nicht, entscheidet der AG alleine
wenn er es nicht macht, kannst du ihn kaum dazu zwingen
mehrarbeit kannst du wahrscheinlich verhindern, arbeitsverdichtung schon weniger
und einem AN ein schlechtes gewissen einzureden, wenn er sein recht auf kündigung wahrnimmt bzw. per aufhebungsvertrag 2 wochen früher geht, weil er dafür verantwortlich wäre, daß andere nun "mehrarbeit" leisten müssten, sonderschichten, ihre familien nicht mehr sehen etc ist doch lächerlich
warum bläst du eigentlich jede sache so weit auf, bis ein riesenballon entsteht, der letztendlich nur mit einem riesenschwall heißer luft zerplatzen kann ?
ich vermute mal, wenn dich dein nachbar mal nicht grüßt, würdest du das als vorsätzliche äußerung der nichtachtung durch ignorierung ansehen und sofort anzeige wegen beleidigung stellen und nicht vergessen, daraufhinzuweisen, daß er dafür bis zu einem jahr ins gefängnis gehen könnte
bleib doch mal auf dem teppich............
Erstellt am 12.02.2010 um 13:00 Uhr von erwin
kriegsrat
ich habe nur aufgezählt was geht und was nicht geht. Zur Frage ob es sinnhaft ist und wie der AG reagieren würde habe ich keine Aussagen gemacht.
Auch ich bin der Auffassung, dass es bei 2 Wochen keine Probleme geben sollte. Doch hier lesen ja auch andere BR mit und da kann es dann Fälle geben in welchen es um andere, längere Zeiträume geht und/ oder vielleicht auch bei kurzen Zeiträumen zu Belastungen kommen könnte. Diese können dann hier erkennen was wie wann warum möglich ist und was nicht.
Ich habe ja auch in meiner Antwort nicht dazu aufgefordert so zu handeln. Denn auch dieses kann nur der BR vor Ort der hier das Thema und die möglichen Auswirkungen wirklich kennt.
Keiner voon uns weis, auf Grund der Frage, ob hier ein laufen lassen nicht zu Belastungen der verbleibenden Koll./ AN führt oder nicht.
Auch im BetrVG (Gesetz) gibt es nur Aussagen was geht und was nicht und nicht wann man es nutzen sollte. Solche Aussagen gibt es dann teils in Kommentierungen und/ oder Urteilen.
Erstellt am 12.02.2010 um 13:25 Uhr von erwin
@all
Ach ja, was ich vergessen hatte. Der BR hat bei seinen Entscheidungen immer alle Auswirkungen zu prüfen und in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen. Also auch in solchen Fällen, nicht nur die Interessen des AN der deas Unternehmen verlassen will, sondern auch und vielleicht besonders auf die Belange der verbleibenden AN.
Denn auch das wäre Demokratie.
Erstellt am 12.02.2010 um 13:46 Uhr von Tanzbär
Du kannst prüfen, was du willst, und wie lange du willst.
Wenn AG und AN etwas gemeinsam unterschreiben, dann ist denen dein Prüfen wurscht!
Dann wird gemacht, was unterschrieben ist, da kannst du jammern, wie du willst, alles verlorene Liebesmüh.
Erwin, du wirst mir immer unheimlicher.
Erstellt am 12.02.2010 um 13:55 Uhr von erwin
Tanzbär
Jetzt muss ich aber weil der Verdacht berechtigt auftreten könnte die Frage stellen:
Hast Du eine LESESCHWÄCHE??
Denn ich habe nicht anders geschrieben. Habe extra meine Beiträge nochmals nachgelsen!
Vielleicht ließt Du meine Beiträge ja auch noch einmal.
Erstellt am 12.02.2010 um 14:10 Uhr von mainpower
@erwin,
wenn ich aufhören will, höre ich auf. Ob es dem BR passt oder nicht!! Wie willst Du das verhindern???? Dass es dann evtl. Mehrbelastung von anderen MA gibt kann mir als ausscheidender MA, wie ich schon mal schrieb, so was von egal sein! Wie Du das als BR verhindern willst ist mir ein Rätsel.
Wenn ich mit dem Chef einig bin kannst Du dich auf den Kopf stellen , es ändert doch nichts!!!
Erstellt am 12.02.2010 um 14:18 Uhr von Lotte
erwin,
wenn Dich so viele User nach Deiner Auffassung missverstehen, dann kann doch an dem wie Du etwas zum Ausdruck bringst nicht alles stimmen...
Erstellt am 12.02.2010 um 14:25 Uhr von DonJohnson
erwin
Du hast wirklich die "Begabung" durch Ausschmückung Mißverständnisse hervorzurufen...
Lotte
Das muß aber ncihts heißen... Kennste den Spruch: "Menschen eßt Schei...e, Millionen von Fliegen können sich nicht irren!"?
Erstellt am 12.02.2010 um 15:10 Uhr von delagundula
Wie effizient und effektiv muss wohl die BR Arbeit von Erwin aussehen...grübelnd
Erstellt am 12.02.2010 um 15:47 Uhr von erwin
mainpower
nochmals, habe ich etwas anders geschrieben?? Der BR kann aber mit dem AG reden und diesen vielleicht überzeugen auf die Einhaltung der AN-seitigen Kündigungsfrist zu bestehen. Ob es sinnhaft ist und ob der AG dem folgt ist die Frage. Nichtsanders habe ich geschrieben. Weiter habe ich geschrieben was Gründe sein KÖNNTEN dass ein BR so handelt.
Hallo Lotte,
wo bitte habe ich hier wieder einmal etwas geschrieben was nicht stimmt??
DJ,
Nein, andere haben ganz offenbar das Problem nicht zu LESEN was ich schreibe. Sie denken ich hätte was geschrieben. Vielleicht sollten sie ganz einfach meine Beiträge in Ruhe und mit nüchterem/ klaren Kopf lesen. Vielleicht auch zweimal.
Da habe ich dann ganz große Bedenken, dass sie im Mandat Vorlagen des AG auch nicht lesen sondern den Inhalt schätzen :-((
Du hast eine Andere meinung, was ganz OK ist. Das ist Demokratie und dass soll sein. Mit Dir in einem Gremium hätten wir bestimmt auch oftmals nette Diskussionen. Es wäre dann halt immer sehr interessant zu sehen wer die Mehrheiten gewinnen könnte. Das ich da vielleicht auch öfters das Nachsehen hätte kann auch sein. Das wäre dann zu akzeptieren.
@delagundula
Das ich mit meiner Sicht nicht vollkommen daneben liegen kann beweist, dass ich es geschafft habe aus einer Minderheitenliste 11er BR mit 1 Sitz es zur Mehrheit geschafft habe und letztlich vom scheidenden BRV und allen anderen BR-Koll. gebeten wurde den BRV zu machen. Auch dass der AG in mir zwar einen nicht einfachen und harten Verhandler/ Partner sieht bestätigt dieses. Letztlich bestätigt aber das Wahlerbenis es, wenn einen die Koll. immer wieder wählen, auch wenn man ihnen hin und wieder klare Worte sagt, welche nicht immer sofort auf Zustimmung fallen.
Erstellt am 12.02.2010 um 15:52 Uhr von nicoline
erwin,
*Der BR hat bei seinen Entscheidungen immer alle Auswirkungen zu prüfen und in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen.*
Das Drama für Dich liegt nun aber darin, dass der BR im Falle eines Aufhebungsvertrages aber sowas von überhaupt nichts zu entscheiden hat und Du hier mal wieder Sachen vermischst, die man überhaupt nicht vermischen kann und die deswegen zum Auspruch eines Rates völlig fehl am Platze und für den Frager eher verwirrend denn hilfreich sind!
Erstellt am 12.02.2010 um 15:53 Uhr von delagundula
nun ja Erwin,
Wirklich überzeugt hat mich dein Statement nicht.
Wo ich Dir uneingeschränkt recht gebe ist, das du nicht einfach bist.
Erstellt am 12.02.2010 um 16:01 Uhr von nicoline
*Das ich mit meiner Sicht nicht vollkommen daneben liegen kann beweist, dass ich es geschafft habe aus einer Minderheitenliste 11er BR mit 1 Sitz es zur Mehrheit geschafft habe und letztlich vom scheidenden BRV und allen anderen BR-Koll. gebeten wurde den BRV zu machen. Auch dass der AG in mir zwar einen nicht einfachen und harten Verhandler/ Partner sieht bestätigt dieses. Letztlich bestätigt aber das Wahlerbenis es, wenn einen die Koll. immer wieder wählen, auch wenn man ihnen hin und wieder klare Worte sagt, welche nicht immer sofort auf Zustimmung fallen.*
Das ist schön für Dich erwin, aber noch öfter, als Du es nun hier schon eingestellt hast, muss das jetzt keiner mehr wirklich lesen. Wir glauben se jetzt!
Erstellt am 12.02.2010 um 16:03 Uhr von DonJohnson
nicoline
Und genau das meinte ich mit "ausschmücken" und verwirrt nciht nur den Fragenden, sondern auch den Antwortern und lenkt mit unter von dem eigentlichen Kern ab...
erwin
*Mit Dir in einem Gremium hätten wir bestimmt auch oftmals nette Diskussionen. *
Na das hoffe ich doch...
*Es wäre dann halt immer sehr interessant zu sehen wer die Mehrheiten gewinnen könnte. *
Geht es dir hier echt darum? Mehrheiten gewinnen? Ist das der Job des BRM? Ich denke nciht... Geht es nciht um die Richtigkeit der Aussage? IMHO ist nur das entscheidend. Und dann geht es nciht mehr um Mehrheiten - jeder stimmt nach seinem Gewissen ab (zumindest sollte es so sein).
*Das ich da vielleicht auch öfters das Nachsehen hätte kann auch sein. Das wäre dann zu akzeptieren.*
Nochmals - es geht hier nciht um gewinnen oder verlieren - im Grmium im übrigen auch nciht. Und mal ehrlich - Demokratie ist noch viel viel mehr als nur anderen Leuten ihre Meinung zu lassen...
*Letztlich bestätigt aber das Wahlerbenis es, wenn einen die Koll. immer wieder wählen,*
Nein, das Wahlverhalten der KollegenInnen bestätigt nicht unbedingt die Qualität des BRM...
Erstellt am 12.02.2010 um 16:11 Uhr von delagundula
dj
je mehr mich die Dinge beschäftigen desto mehr lerne ich... deinen letzten Satz finde
ich " Endgeil" (ups,sorry) :-)))
Erstellt am 12.02.2010 um 16:20 Uhr von DonJohnson
Erstellt am 12.02.2010 um 16:23 Uhr von erwin
nicoline
nun enttäusch auch Du mich noch. Nochmals auch für Dich, dass es hier eine Sache ganz alleine der beiden Vertragspartner (AG(AN) ist habe ich geschrieben.
Weiter aber auch, ja ein BR kann versuchen Einfluss zu nehmen und sollte es unter bestimmten Bedingungen auch. Eine Möglichkeit mit der eine BR immer auf alle Dinge des AG versuchen kann (wobei er guten Karten hat) Einfluss zu nehmen ist das Thema "Mehrarbeit". Er muss/ sollte dann nur darauf auchten wie er dieses anwendet, also so, dass es ihm nicht als Willkür vorgehalten werden kann.
Gewerkaschaften schulen dieses Thema teiles sogar. Sie nennen es dann oftmals "Zebra-Modell". Also, die Verkünpfung von Zustimmung von Mehrarbeit mit/ an andere Forderungen. Dieses müssen sie dann aber auch richtig und geschickt machen, auch um sich nicht wegen "Nötigung" strafbar zu machen. Denn ganz besonders auch, weil Nötigung ein Offizialdelikt ist und bei Bekannt werden vom Amtswegen verfolgt werden muss. Dieses war vor Jahren auch schon einmal ein sehr interessantes Thema auf einer 2-tägigen Tagung der NZA in Frankfurt. Dort wurde hierzu ein sehr tolles Referat eines Prof der Uni Mannheim gehalten. Die Teilnahmer der Tagung war die Creme de la Creme des Arbeitstrecht. Auf deutsch, Eröffnet von der Leitung des BAG und anwesend waren alle bekannten Kommentarschreiber.
Ach ja,
>>> aber noch öfter, als Du es nun hier schon eingestellt hast, muss das jetzt keiner mehr wirklich lesen. Wir glauben se jetzt!
Nein, es wird doh immer wieder in Zweifel gestellt, dass ich mit meinen Sichten gute BR Arbeit leiste und diese auch angenommen wird und zum Ziel führt.
@DonJohnson
>>> Demokratie ist noch viel viel mehr als nur anderen Leuten ihre Meinung zu lassen...
Ja, aber das ist ein großer Bestandteil.
>> Nochmals - es geht hier nciht um gewinnen oder verlieren
Ja, auch das stimmt, auch stimmt es, dass jeder nach seinem Gewissen abstimmen soll.
So ist es auch in der Politik, aber auch hier gehört es dann dazu, mit seiner Sicht zu versuchen Mehrheiten zu gewinnen. Denn bei den Abstimmungen geht es ja nach mehrheiten, beim Ergebinis. Wobei es auch ganz klar ist, die Mehrheiten müssen nicht recht haben.
Erstellt am 12.02.2010 um 18:03 Uhr von Laffo
erwin,
hypothetische Frage: Was würdest du machen, wenn der oben erwähnte AN einfach nach
§ 626 Abs. 1 BGB kündigt?
Erstellt am 12.02.2010 um 18:09 Uhr von delagundula
dj
du wirst mich doch nicht verwechseln ? ...oder :-)))
Zitat DJ
" Nein, das Wahlverhalten der KollegenInnen bestätigt nicht unbedingt die Qualität des BRM..."
Zitatende
Erstellt am 12.02.2010 um 18:13 Uhr von DonJohnson
delagundula
Hä? Verstehe deine Frage nciht - bin zu blond...
Erstellt am 12.02.2010 um 18:37 Uhr von delagundula
macht nichts ...(Tätschel)... :-)
143815
Erstellt am 13.02.2010 um 18:38 Uhr von paula
das Mitarbeiter ein Unternehmen verlassen passiert immer wieder. Aufhebungsvertrag Kündigung Gefängnis Tod.... tausend Sachen kann es hier geben. Damit muss man als Unternehmen und BR vernünftig umgehen. Aber manche Leute wollen eben aus jeder Sache ein Problem machen...