Erstellt am 10.02.2010 um 15:07 Uhr von erwin
AU wenn möglich in Englisch und per FAX. FAX ist zumutbar haben Gerichte schon festgestellt, gibt es heute eigentlich fast Weltweit.
Alles über die Krankmeldung aus dem Urlaub im Ausland
http://www.vnr.de/b2b/personal/alles-ueber-die-krankmeldung-aus-dem-urlaub-bzw-dem-ausland.html
wenn auf dem ärztlichen Bescheid nur steht, dass Sie erkrankt sind, reicht das für den Arbeitgeber in der Heimat nicht aus, wie das Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen entschied (Az. L 11 KR 16/06). Gleiches gilt im Übrigen für Arbeitslose, die ihre Krankmeldung bei der Agentur für Arbeit einreichen wollen.
Fazit: Ein im Urlaub erkrankter Arbeitnehmer muss auf schnellstem Weg die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse des Urlaubsortes an den Arbeitgeber übermitteln. Dabei können die für die Mitteilung entstandenen Kosten vom Betrieb rückwirkend von der Steuer abgesetzt werden.
Schließlich muss sich der Arbeitnehmer nach seiner Rückkehr bei seinem Arbeitgeber und auch bei seiner Krankenkasse, ist er gesetzlich versichert, zurückmelden.
Arbeitsunfähigkeit im Urlaub: Was ist zu beachten?
http://www.kkh-allianz.de/index.cfm?pageid=2797
Wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in einem EU-Mitgliedsland von einem Arzt des dortigen Krankenversicherungsträgers ausgestellt, gilt dies gegenüber dem Arbeitgeber grundsätzlich als Krankschreibung. Eintritt und Dauer der Erkrankung müssen gut leserlich vermerkt sein. Sucht der erkrankte Arbeitnehmer dagegen einen anderen Arzt auf oder liegt der Urlaubsort außerhalb der EU, so hat er unbedingt darauf zu achten, dass neben der Attestierung der Krankheit auch eine separate Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt wird.
Um zu vermeiden, dass Ansprüche verloren gehen, sollte die Krankenkasse ebenfalls telefonisch über die Arbeitsunfähigkeit informiert werden. Gegebenfalls ist es auch nötig, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Fax zu übermitteln.