Hallo an alle im Forum,

bin erst sein gestern bei Euch und habe schon sehr viel Hilfe bekommen, vielen vielen Dank.

Hier aber schon wieder eine Frage oder sogar ein schwerwiegendes Problem.

Der WV teilt sein Büro mit dem jetzigen BR, d.h. auch gleiche Adresse, gleicher Postkasten!

Das Büro ist nur während der zwei Wochen Frist, nach Aushang des Wahlausschreibens, von einem WVM besetzt.

Wir haben voraussichtlich einen hohen Anteil an Briefwählern, wo müssen die eingehenden Rückumschläge, bis zum Wahltag, aufbewahrt werden??

Im Büro des jetzigen BR? Ist da eine Anfechtung nicht vorprogrammiert?

Vieleicht hat ja jemand ein Gesetz, §§ , Komentar oder Urteil zu diesem Thema.