Erstellt am 10.02.2010 um 12:37 Uhr von braker
Lilifee, schade das ihr nicht ein Seminar besucht habt. Wenn ja teilt mir bitte den Anbieter mit und ich gehe da nicht mehr hin.
Das wird doch alles im Wahlausschreiben geregelt. In den entsprechenden §§ ist das doch alles beschrieben.
Wenn du mal deine andren Freds durchließt hast du auch schon ein paar Antworten auf deine Fragen.
Erstellt am 10.02.2010 um 12:41 Uhr von Kölner
@braker
Schade, dass Deine Antwort nicht mit der Frage korreliert.
@lillifee
Irgendwo, wo keiner sich den entsprechenden Unterlagen bemächtigen kann.
Erstellt am 10.02.2010 um 12:46 Uhr von braker
Entschuldigt, aber im ersten Teil hast du Recht Kölner. Ich bin der Meinung bei so einem wichtigen Ereignis sollte man sich entsprechen vorbereiten. Schande über mir!
Beim zweiten hast du recht. ich habe mich verlesen.
Erstellt am 10.02.2010 um 12:59 Uhr von lilifee
@braker, ich war auf einem Seminar und meinte nach 2,5 Tagen auch alles verstanden zu haben, aber wenn man sich jetzt ganz genau mit den einzelnen Schritten befast kommen halt noch Fragen auf.
@Kölner, Danke für die Rückendeckung.
o.K. , aber der WV nimmt die Umschläge nicht entgegend, wir sind nicht jeden Tag im Büro, der Postkasten wird vom BR geleert und die Post für uns abgelegt.
Wir, der WV, haben vollstes Vertrauen in den BR und sehen da kein Problem,
meine Frage halt, ob es ein rechtliches Problem ist, dass der jetzige BR Zugang zu den Rückumschlägen hat.
Dank und Bitte um Geduld
Erstellt am 10.02.2010 um 13:38 Uhr von rolfo
Ich sehe hier kein Problem, der Wahlvorstand benennt das BRmitglied zum Wahlhelfer. Die eingehenden Briefumschläge werden mit Eingansstempel versehen und geschlossen in einer Urne abgelegt.
Erstellt am 10.02.2010 um 14:19 Uhr von Kölner
@lillifee
Es hakt immer dann bei den Schulungen, wenn nachlaufend der Referent nicht mehr zur Verfügung steht um solche Fragen zu beantworten.
Ich halte übrigens viel davon, dass der WV ein eigenes Postfach und einen abschließbaren Teil in einem entsprechenden Mobiliar hat.