In unser Betrieb wird die BR nach einfache Wahlverfahren gewählt. Also Personenwahl.
Wenn sich nun quasi Listen formieren, in dem geschäftsleitungshörige Mitarbeiter sich als Wahlgemeinschaft empfehlen, ist dies dann einer Umgehung der vereinbarte Personenwahl und ist dies zulässig?

Wenn es nicht zulässig ist, können solchen Personen wg. einer evtl. Verstoß gegen der Wahlordnung als Kandidat ausgeschlossen werden?

Gibts es da Gesetzeshinweise oder Urteile?