Erstellt am 09.02.2010 um 14:16 Uhr von Fragesteller
Was soll denn das für einen Sinn haben?
Dieser Kandidat nimmt doch einem anderen, der viel nützlicher für die Firma ist, den Platz weg. Klar kann ein Nachfolgekandidat nachrücken. Aber das ist doch nicht der Sinn einer Wahl, deren Ergebnis vier Jahre Bestand haben soll.
Michael
Erstellt am 09.02.2010 um 14:20 Uhr von monalisa
@Fragesteller,
aber dürfen darf man.... :-)