Verstoß gegen das BetrVG?

Hallo zusammen,
die Arbeit von drei zwei Kollegen soll im Februar ausgelagert, sprich in ein Tocherunternehmen im europäischen Ausland verlagert werden. Wir gehören einem Konzern an. Der Betriebsrat wurde nicht angehört. Kündigungen aufgrund der
Verlagerung sind noch nicht angekündigt. BR und WiA sind nicht informiert worden. Verstößt der AG hier gegen §90 BetrVG §106 BetrVG bzw. §111 Abs. 2 BetrVG?
Welche Konsequenzen kann man ziehen?

Danke für Eure Hilfe!