Darf ich mich als Vollzeitarbeitnehmer, Wahlvorstand, Betriebsratsvorsitzender (freigestellt), Sicherheitsbeauftragter, gesetzl. krankenversicherter überhaupt zur Wahl stellen, obwohl ich auf der Wählerliste stehe und auch noch keinen Einspruch gegen diese Liste erhoben habe? Darf die Wahl unter diesen Umständen überhaupt stattfinden, oder reicht es , wenn die Geschäftsführung die Betriebsräte bestimmt? Kann ich die Namen auf der Wählerliste auch an Herrn Schäuble verkaufen?
Muss ich nicht erst meine Mutti fragen, was die davon hält?
Bitte schnelle und ernstgemeinte Antworten, ich weiß echt nicht weiter!
Erstellt am 08.02.2010 um 16:25 Uhr von DonJohnson
@Vionär
Oh, gute Fragen. Um diese beantworten zu können, habe ich für jede einzelne Frage als solche, einen Anwalt bestellt. Die Anworten bekommst du, sobald ich Rückinfos bekomme ;-)))