Darf ich mich als Vollzeitarbeitnehmer, Wahlvorstand, Betriebsratsvorsitzender (freigestellt), Sicherheitsbeauftragter, gesetzl. krankenversicherter überhaupt zur Wahl stellen, obwohl ich auf der Wählerliste stehe und auch noch keinen Einspruch gegen diese Liste erhoben habe? Darf die Wahl unter diesen Umständen überhaupt stattfinden, oder reicht es , wenn die Geschäftsführung die Betriebsräte bestimmt? Kann ich die Namen auf der Wählerliste auch an Herrn Schäuble verkaufen?
Muss ich nicht erst meine Mutti fragen, was die davon hält?
Bitte schnelle und ernstgemeinte Antworten, ich weiß echt nicht weiter!