Erstellt am 06.02.2010 um 20:23 Uhr von peantus
Was ist denn ein unselbständiger Betriebsteil?
Wenn § 1 BetrVG erfüllt ist und diese MA rechtzeitig beschlossen und dem Betriebsrat haben, an der Wahl im Hauptbetrieb teilnehmen zu wollen, haben sie das aktive und passive Wahlrecht.
Sonst müssen/können sie halt einen eigenen BR wählen.