Erstellt am 05.02.2010 um 20:37 Uhr von nicoline
Ponsen
erklär doch mal, auf welcher Rechtsgrundlage der BR eine Lohn/Gehaltskürzung genehmigen kann?
Erstellt am 05.02.2010 um 20:46 Uhr von kriegsrat
ihr habt hier erstmal nichts zu beschließen, was lohn -oder gehaltskürzungen anbelangt
ich meine beschließen könnt ihr viel, aber nicht rechtswirksam für die mitarbeiter zu diesem thema............
Erstellt am 05.02.2010 um 20:57 Uhr von Ponsen
Sorry,
ich habe mich nicht klar genug ausgedrückt. Folgender Sachverhalt: Die Geschäftsleitung
hat mit Genehmigung des Betriebsrates eine Kürzung aller Gehälter bekannt gegeben.
Diese Entscheidung ist uns am 3. Februar mitgeteilt worden. Und das rückwirkend bzw.
wirksam mit dem Januar Gehalt. Ich habe von diesen ganzen Vorschriften und Gesetzen
im Grunde keine Ahnung, bin aber der Meinung, das der Betriebsrat sich hier nicht richtig
verhalten hat. Über Tips und Anregungen wäre ich euch sehr dankbar.
Erstellt am 05.02.2010 um 21:06 Uhr von erwin
@Ponsen
Auf welcher Rechtsgrundlage hat der AG das Gehalt gekürzt?? Vor allem rückwirkend? Ich hoffe Du/ Ihr hat einen Rechtsschutz entweder privat oder als Mitglied der Gewerkschaft. Denn hier vermute ich einen Fall für den RA/ Gericht.
Erstellt am 05.02.2010 um 21:09 Uhr von nicoline
Ponsen,
*Die Geschäftsleitung hat mit Genehmigung des Betriebsrates eine Kürzung aller Gehälter bekannt gegeben.*
Bekannt geben kann der Ag das auch ohne Genehmigung des BR, der BR kann dem AG nicht genehmigen, die Gehälter zu kürzen und wenn er das getan haben sollte, nützt das dem AG gar nichts. Wenn er die Gehälter kürzen will, muss er den AN eine Änderungskündigung ausssprechen!
Und Du hast recht, der BR hat sich hier komplett, vollständig und ganz nicht richtig verhalten!
Erstellt am 05.02.2010 um 21:12 Uhr von kriegsrat
ok
du hast einen arbeitsvertrag, in dem ist der lohn festgeschrieben
evtl.gilt auch noch ein tarifvertrag
will der AG den vereinbarten lohn ändern, gibts zwei möglichkeiten:
1. er fragt dich und du stimmst zu
2. du stimmst nicht zu, dann muß er eine änderungskündigung durchführen,
die in der regel, wenn es nur um lohneinsparungen geht, nicht durchgeht,
falls du kündigungschutzklage erhebst
da ist es völlig unerheblich, was der BR dazu genehmigt, beschließt oder aussagt
falls ein tarifvertrag gilt,
wirds noch schwieriger
dann geht sowas nur mit zustimmung der gewerkschaft
§ 4 tarifvertragsgesetz
rückwirkend geht da sowieso gar nichts
tipp für dich : der gehaltskürzung sofort schriftlich widersprechen
und einen anwalt einschalten
Erstellt am 05.02.2010 um 21:30 Uhr von erwin
@nicoline
...eine Änderungskündigung nur um Gehalt abzusenken geht nicht, dass hat das BAG schon entschieden.
Erstellt am 05.02.2010 um 21:33 Uhr von nicoline
erwin,
das sagte kriegsrat ja bereits und ich weiß das auch, war eben gerade in Raaaaaaaaaaage und dann........ kann ich manchmal nicht mehr richtig denken;-(((((
Erstellt am 05.02.2010 um 21:36 Uhr von kriegsrat
erwin und nicoline
braucht ihr einen mediator ?
kölner hat noch termine frei ;-)))
Erstellt am 05.02.2010 um 21:46 Uhr von erwin
kriegsrat
nöööööööö auch nicht dass, was dein Nik besagt, also auch er tagt nicht :-))))))))))))))
Erstellt am 05.02.2010 um 21:51 Uhr von kriegsrat
erwin, nur interessehalber
du brauchst auch nicht ehrlich darauf antworten......
wieviel flaschen wein hast du schon intus ??;-))))
Erstellt am 05.02.2010 um 21:53 Uhr von nicoline
kriegsrat,
da muss ich erst mal überlegen, was das mit mir machen würde, wenn ausgerechnet kölner mit mir eine Medation machen würde, wo ich doch immer einen Übersetzer brauche, wenn er etwas sagt ,-))))
Erstellt am 05.02.2010 um 22:10 Uhr von kriegsrat
jaah, nicoline, jaah, medation, jaah, ganz ruhig bleiben
ich bin ja der assistent von kölner, und da ich dich kenne, finden wir schon einen weg
noch einen schluck weißwein, medationsmässig, dann klappts auch mit dem nachbarn, selbst wenn der erwin heißt und rotwein trinkt ;-))
Erstellt am 05.02.2010 um 22:18 Uhr von Kölner
Trinkt erwin in echt roten Wein?
Erstellt am 05.02.2010 um 22:19 Uhr von nicoline
kriegsrat,
maaaaaaaaan, ich wollte doch erst mal überlegen und nu is er schon da!
Erstellt am 06.02.2010 um 11:55 Uhr von Ponsen
Hallo,
nochmal vielen Dank für die schnellen und hilfreichen antworten. Nun haben viele Mitarbeiter
in unserem Betrieb das Gefühl, dass der Betriebsrat nicht für die Mitarbeiter da ist, sondern
nur die Erfüllungsgehilfen für die Geschäftsleitung ist. Es gibt keine Informationen seitens
des Betriebsrates geschweige denn eine Betriebsversammlung. Vielleicht liegt es daran
das das Unternehmen auf vielen Standorten verteilt ist (über 20). Besteht die Möglichkeit
den Betriebsrat abzuwählen? Was kann man sonst noch tun?
Erstellt am 06.02.2010 um 12:15 Uhr von peanuts
"Besteht die Möglichkeit den Betriebsrat abzuwählen? "
Die nächste Wahl steht doch kurz vor der Tür ...
"Was kann man sonst noch tun?"
Jeder betroffene AN sollte Klage einreichen.
Erstellt am 06.02.2010 um 12:47 Uhr von rainerw
@peanuts
"Die nächste Wahl steht doch kurz vor der Tür......"
...... aber auch nur wenn er schon mehr als 1 Jahr im Amt ist.