Erstellt am 05.02.2010 um 10:28 Uhr von Rattle
@acertom
mit der unterschrift bestätigt er die kandidatur und muss innerhalb der frist ab wahlausschreiben da sein, sonst ist essig.
mfg
Erstellt am 05.02.2010 um 10:34 Uhr von monalisa
@Rattle,
"muss innerhalb der frist ab wahlausschreiben da sein"
Warum?
Er hat seine Kandidatur auf der Vorschlagsliste mit seiner Unterschrift bestätigt!
Erstellt am 05.02.2010 um 10:51 Uhr von erwin
@monalisa
ich lese die Frage von "acertom" so, dass er sich hat aufstellen lassen, aber eben NOCH NICHT unterschrieben, diese Unterschrift möchten sie gerne nach dem 5 Wochen Urlaub nachholen.
Das geht nicht!!
Er könnte aber aus dem Urlaub ein FAX senden auf welchem er seine Kandidatur bestätigt, dieses müsste nur innerhalb der Fristen bei WV ankommen.
Erstellt am 05.02.2010 um 10:59 Uhr von monalisa
@erwin,
lese ich ein wenig anders.....
"danach noch unterschreiben..." Ich gehe davon aus, dass er auf der Vorschlagsliste unterschrieben hat.
Aber da kann wohl nur 'acertom" aufklären!
Erstellt am 05.02.2010 um 11:23 Uhr von erwin
@ML
ja, man kann es so oder so lesen und verstehen, doch 'acertom" weiss ja nun Bescheid und kann handeln.
Erstellt am 05.02.2010 um 11:31 Uhr von PTNetty
@erwin, monalisa
schön dass die Frage so oder so beantwortet ist :-))
Gruß
PT Netty
Erstellt am 05.02.2010 um 11:32 Uhr von monalisa
@PTNetty,
da biste platt, wa? :-)
Erstellt am 05.02.2010 um 13:50 Uhr von PTNetty
@monalisa
Nein, beruhigt!
Alles andere wäre untypisch und ungewöhnlich, so kurz vor sich-Sorgen-machen-müssen!
Schönes WE
Gruß
PT Netty