Erstellt am 03.02.2010 um 17:43 Uhr von PitGe
Hallo schneusel,
online Schulungen sind ja eine Form des e-learnings. Beim e-learning gibt es für den Betriebsrat verscheidene Ansatzpunkte:
- E-Learning als Maßnahme der betrieblichen Berufsbildung also Mitbestimmung nach § 98 BetrVG
- E-Learning Tests zum Lernfortschritt als AN-Fragebogen also Beteiligung des BR nach §94 Abs. 1 BetrVG
- Speicherung von Erfolgsbewertungen als allgemeine Beurteilungsgrundsätze also Beteiligung des BR nach §94 Abs. 2 BetrVG
- Erfolg beim E-Learning und Bewerberauswahl bei interner Stellenausschreibung also Beteiligung des BR bei Auswahlrichtlinien §95 BetrVG
Spezielle Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG also
- E-Learning als rechnerische Einrichtung, die Verhalten bzw. Leistung von AN dokumentiert
- Protokollierung des Lernfortschritts
- Speicherung von Tests und Ergebnissen
Gruß
PitG
Erstellt am 03.02.2010 um 21:17 Uhr von pirat
@schneusel,
am Besten macht Ihre eine BV dazu,
wie sowas aussehen könnte.....
http://www.tse.de/vereinbarungen/sonstiges/eLearning1.html