Hallo!
Ein Mitarbeiter gewann dank des Einspruch des betriebsrates seine Kündigungsschutzklage und musste wiedereingestellt werden. nun ist in unserem Betrieb seit einem Monat Kurzarbeit angesagt, die flexibel gehandhabt wird. Dieser Mitarbeiter wird nun in ganz besonders benachteiligt bei der Auswahl der in Kurzarbeit nach Hause geschickten Arbeiter. Dies nun macht den Abschein einer zielgerichteten Strafsanktion.
Was kann der Betriebsrat dagegen tun?