Erstellt am 01.02.2010 um 16:57 Uhr von erwin
danikarus
Wa shbat ihr denn in der BV zum Thema Kutarbeit alles verinbart, oder wohl besser gefragt nicht vereinbart???
lest einmal die Beiträge hier:
http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=bv+kurzarbeit&meta=&aq=0&oq=bv+kurz
Erstellt am 01.02.2010 um 17:00 Uhr von Petrus
was steht zur Auswahl der MA für die KuA in eurer BV?
Erstellt am 01.02.2010 um 17:21 Uhr von danikarus
in der BV steht dazu :
-alle arbeiter sind gleichermaßen(bis auf wenige ausnahmen) von der kurzarbeit betroffen
-die kurzarbeit wird je nach auftragslage neu anberaumt, hier entscheiden die abteilungsleiter
-arbeiter mit vergleichbaren tätigkeitsfeldern müssen entsprechend abwechselnd oder gleichermaßen berücksichtigt werden,soll heißen:z.B. bei drei hilfsarbeitern kann nicht nur ständig einer in kurzarbeit geschickt werden und die anderen 2 werden von der kurzarbeit ausgenommen.
aber eben dies passiert in diesem fall!
Erstellt am 01.02.2010 um 17:41 Uhr von kriegsrat
danika rus
also ist doch die frage :
was kann/muß ein BR unternehmen, wenn der AG sich nicht an eine betriebsvereinbarung hält.........
fällt dir dazu was ein ?
Erstellt am 01.02.2010 um 21:12 Uhr von erwin
danikarus
-alle arbeiter sind gleichermaßen(bis auf wenige ausnahmen) von der kurzarbeit betroffen
-die kurzarbeit wird je nach auftragslage neu anberaumt, hier entscheiden die abteilungsleiter
zwei sehr ungeschickt Punkte,
...(bis auf wenige ausnahmen) hier habt ihr dem AG ein Scheunentor geöffnet, warum???
...-die kurzarbeit wird je nach auftragslage neu anberaumt, hier entscheiden die abteilungsleiter
hier habt ihr ebenfalls dem AG ein Scheunentor geöffnet, warum hat ihr hier euch als BR nicht auch eingebracht, ..... also in jeweiliger Anstimmung mit dem BR???
Damit wäre es nun leide rzu prüfen, hat der AG nur geschickt die beiden "Scheunentore" genutzt, also gar nicht gegen die BV verstoßen???
Gerade beim Thema BV-Kurzarbeit hat ein BR alle Karten in der Hand, denn ohne BR/ ohen BV keine Kurzarbeit!!
Erstellt am 01.02.2010 um 21:26 Uhr von rainerw
Ich sehe es genauso wie erwin. Größer hätte der BR das Scheunentor nicht machen können. Das sagt aus. Mach was Du willst, aber mach was.
Erstellt am 02.02.2010 um 10:09 Uhr von danikarus
Natürlich hat der Betriebsrat sich in der BV abgesichert und diese "Scheunentore" nicht geöffnet. aber in der Praxis sieht das halt anders aus!Meine betriebsratskollegen wollen sich hier nicht mit den chefs anlegen und die arbeiter hier sind schon längst eingeschüchtert und mundtot gemacht worden. die haben berechtigte angst um ihren arbeitsplatz und vor schikanen, wie man ja grad am aktuellen beispiel sieht!!!!Eigentlich sollten die abteilungsöleiter dem betriebsrat stets eine liste der betroffenen mitarbeiter vorlegen und diese vom BR absegnen lassen, tun sie aber nicht!!!!Meine frage ist nun: wie weit kann ich mich als einzelner BR aus dem Fenster lehnen, welche rechtlichen möglichkeiten habe ich um meinem kollegen zu helfen???????