Erstellt am 31.01.2010 um 20:27 Uhr von nicoline
marcell
der AG hat Dich immer für die Zeit freizustellen, die für Deine Aufgabe erforderlich ist. Mehr nicht!
Erstellt am 31.01.2010 um 20:28 Uhr von rainerw
Ja, das darfst Du, und das solltest Du sogar, denn wann sollst du es sonst machen.
Erstellt am 31.01.2010 um 20:31 Uhr von nicoline
rainer,
nein, er darf nicht, der AG muss ;-))))))
Erstellt am 31.01.2010 um 20:40 Uhr von delagundula
Wahlvorstandsmitglieder müssen sich erst informieren. Niemand kann alles wissen und
alles richtig machen. Die Gewerkschaften und verschiedene Unternehmen führen geeignete Seminare und Schulungen durch. Jedes Mitglied des Wahlvorstands hat einen Anspruch auf Teilnahme an einer Schulung.
Der Arbeitgeber hat alle für die Teilnahme an der Schulung entstehenden Kosten zu
tragen und unterliegt der Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung. Den Beschluss, dass die
Wahlvorstandsmitglieder an einer Schulung der Gewerkschaft teilnehmen, fasst der
Wahlvorstand.
Zu den Sitzungen des Wahlvorstandes bist du natürlich freigestellt.
Ich bitte dich, dies nicht zu Verwechseln mit dem Freistellungsanspruch des BR.
Erstellt am 31.01.2010 um 20:44 Uhr von rainerw
nicoline,
Sorry, Deine Antwort trifft es natürlich genauer.
Aber Schimpf nicht gleich so streng mit mir , ich bin sensibel.
Erstellt am 31.01.2010 um 21:37 Uhr von nicoline
rainerle,
findest Du das schimpfen =>> ;-)))))) ????
Nie nich würde ich doch mit Dir schimpfen ;-))))))))
delagundula
ich hoffe, Du kandidierst ;-)))