Erstellt am 31.01.2010 um 16:01 Uhr von ridgeback
lilly,
hier findest Di die Infos:
http://www.betriebsrat.com/index.php?Site=BR-Wahl
Erstellt am 31.01.2010 um 16:27 Uhr von delagundula
Hallo Lilly,
Zunächst muss festgestellt werden wann die Amtszeit des amtierenden BR endet.
Wenn dies bei Euch im März ist...ist es höchste Zeit etwas zu unternehmen bevor eine "Betriebsratslose Zeit" ensteht.
Die Bestellung des Wahlvorstandes durch den Betriebsrat sollte möglichst 12 Wochen vor Ablauf der Amtszeit passiert sein.Jedoch gibt es auch Fristen hierfür. Die Frist ist 10 Wochen vor dem Ablauf der regulären Amtszeit.(§ 16 Abs. 1 BetrVG)
Gehen wir davon aus das du mit März richtig liegst...oweia...
Besteht 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit des BR kein Wahlvorstand --->§ 16 Abs. 2 BetrVG !!!