Erstellt am 29.01.2010 um 17:15 Uhr von Lotte
Der Denker,
wenn der Kollege Euch ablehnt und diese Gespräche nicht im Rahmen einer BV BEM mit festgeschrieben Ablauf und Teilnehmerkreis stattfinden, (die der Kollege jederzeit abbrechen kann) habt Ihr schlicht und ergreifend dort nichts mehr verloren.
Im Rahmen Eurer MBR seit Ihr dann ggf. wieder bei der Umsetzung der Maßnahmnen (z. B. Versetzung) beteiligt.
Erstellt am 29.01.2010 um 17:26 Uhr von neskia
§81 (4) die Beteiligung des BR liegt im Ermessen eures Kollegen
Über daraus ergebene Maßnahmen hat BR ein Anhörungs- und Mitbestimmungsrecht nach §§ 90, 91 BetrVG
Erstellt am 29.01.2010 um 17:40 Uhr von DerDenker
@Lotte und @Neskia: Danke Euch beiden für Eure schnellen Antworten, wobei ich mit der Antwort von Neskia etwas mehr anfangen konnte.
Erstellt am 29.01.2010 um 18:05 Uhr von Lotte
Der Denker,
obwohl es hier eher um § 84 (2) SGB IX geht...