Hallo, bei uns soll ein AN gekündigt werden, da er am Freitag fehlte, sich aber erst am Samstag krank gemeldet hat. Die Krankmeldung ist dann am Mittwoch eingegangen. In der Vergangenheit hat es bereits einen Vorfall gegeben, an dem der AN sich zwar rechtzeitig krank gemeldet hat, aber die AU`s erst viel später eintrafen. Damals hat der AN eine Abmahnung für dies Verhalten bekommen. Und lt Angaben der GL noch einmal eine Ermahnung (mündlich) erhalten. Für uns als BR stellt sich die Frage, ob die Kündigung, die der AG jetzt aussprechen möchte, durch uns verhindert werden kann. Bitte helft auch mit Aufgabe entsprechender Kommentare, da wir nichts gefunden haben. Vielen Dank im voraus

Die Abmahnung ist im Sommer des letzten Jahres erfolgt. AU muss am 3. Tag vorliegen.