Erstellt am 27.01.2010 um 13:18 Uhr von erwin
JA, genau so ist es!
Es gibt zwar eine Rechtsmeinung, dass ein BR-Mandat automatisch zur Entfristung führt bzw. die Befristung mindestens für die Amtszeit verlängert, wurde aber so noch von keinem Gericht bestätigt.
Betriebsräte haben Anspruch auf unbefristete Beschäftigung
RL 2002/14/EG - AiB 2009, 555 ff.
In der Zeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb (AiB) war jüngst zu lesen, dass die europäische Richtlinie RL 2002/14/EG nicht in deutsches Recht umgesetzt worden ist. Dies hätte aber bis zum 23.3.2005 geschehen müssen. Damit müssen die Inhalte der RL nunmehr von den Arbeitsgerichten direkt angewendet werden.
Info-Brief von der Kanzlei Thannheiser und Kollegen, Monat Dez. 2009
Erstellt am 27.01.2010 um 13:28 Uhr von Konni
Danke für die ausführliche Antwort!! Wenn der Kollege gewählt wird, werde ich ihn dementsprechend informieren.