Wir haben, bedingt durch die Kälteperiode und veraltete Heizungen, in unseren Werkhallen (ca. 10 Mitarbeiter) morgens Temperaturen um die 9°C. Auch tagsüber kommen die Temperaturen gerade mal auf 13-14°C. Es werden nur leichte bis mittlere Tätigkeiten ausgeübt. Laut Arbeitsstättenverordnung sind Mindesttemperaturen von 17°C vorgesehen.

Nun hat die Geschäftsleitung angeordnet, dass die Mitarbeiter morgens zu Hause bleiben, während eine Heizmöglichkeit beschafft wird. Sollte das Problem behoben sein, werden die Mitarbeiter angerufen und können auf Arbeit kommen.

Soweit, sogut. Leider haben einige Mitarbeiter offensichtlich auf ihr Recht als Arbeitnehmer verzichtet und sind gegen die Anweisung zur Arbeit erschienen.
Nun soll denjenigen, die zuhause geblieben sind, der Tag als Überstundenabbau angerechnet werden, obwohl sie die Anweisung befolgt haben. Die Mitarbeiter, die zur Arbeit erschienen sind, bekommen normal ihre Arbeitszeit angerechnet.

Ist das so richtig? Was kann man dagegen anführen, dass die Folgsamen ungerecht behandelt werden?