Erstellt am 26.01.2010 um 09:10 Uhr von ridgeback
audiasechs,
heilbare Mängel sind binnen einer Frist von drei Arbeitstagen seit Mitteilung der Beanstandung zu beseitigen.
Zu dem gesetzlich nicht geregeltem Mangel zählt, u.a. die Nennung eines nicht wählbaren Kandidaten auf einer Vorschlagsliste.
Eine Nachfristsetzung zur Mängelbeseitigung kommt nicht in Betracht. Die Liste ist ungültig und muss in gültiger Form und mit gültigem Inhalt erneut eingereicht werden.
Es liegt nun an Euch, ob ihr eine Nachfrist von 3 Tagen setzt oder diese Liste für ungültig erklärt. In beiden Fällen könnte eine Wahlanfechtung gegeben sein.