Ich habe da eine Frage ,
in einem Betrieb in dem es einen Manteltarifvertrag einer Gewerkschaft gibt, muss sich dort der Betriebsrat nun der Gewerkschaft anschliessen um mitbestimmungsrecht zubekommen?
Im vertrag steht folgendes drin.
Der Tarifvertrag wurde für alle Arbeitnehmer abgeschlossen.§1/c für alle Arbeitnehmer einschließlich der Azubis,die Mitglied der Gewerkschaft sind.

Wenn nun ein Betriebsratmitglied nicht in der Gewerschaft ist in wie weit hat dieser Rechte.
oder ist dieses Nichtmitglied aussen vor dem Vertrag einfach ausgedrückt "zählt der Vertrag für Nichtmitglieder überhaubt ?