Hallo Kollegen
Was ist, wenn sich nach einem berechtigten Einspruch gegen das Wählerverzeichnis, sich das Egebnis der Quotenberechnung für das Minderheitsgeschlecht ändert?
Reicht hier eine Änderungsanzeige oder muss ein neues Wahlausschreiben erstellt werden? Ändern sich dadurch die Fristen?