Erstellt am 21.01.2010 um 09:05 Uhr von rolfo
Müssen nein, es wäre aber sicherlich sinnvoll
Erstellt am 21.01.2010 um 10:15 Uhr von erwin
Ja, AN in Elternzeit sind AN und haben das aktive und passive Wahlrecht und AN müssen § 3 WO über die anstehende Wahl informiert werden.
In kleinen Betrieben könnten diese auch eine für das Ergebnis ausschlaggebende Größe an Wählern sein.