Erstellt am 22.01.2010 um 09:08 Uhr von Kölner
Hiermit erkläre ich, Arb Eit *15.01.76, formlos gemäß § 3 BetrVG meinen Willen, das aktive Wahlrecht im Betrieb XY ausüben zu wollen.
Erstellt am 22.01.2010 um 09:27 Uhr von krümmel
Erstellt am 22.01.2010 um 10:11 Uhr von krümmel
Hallo Kölner,
noch eine Frage:
ist das richtig, dass man sich mit Namen erklärt? Muß das nicht anonym sein?
z.B. wie der Briefwahl ein Merkblatt dass ich das verstanden habe und ein anonymer Wahlzettel wo ist meine Zugehörigkeit bestimme/wähle?
Erstellt am 22.01.2010 um 10:16 Uhr von Kölner
@krümel
Da diese Zustimmungserklärung wesentlich von der Erklärung der AN abhängt, muss mit Namen angegeben werden, wer dafür ist. Das ist formlos.
Der WV gibt diese Erklärungen ja keinem raus. Evt. prüft ein Gericht mal irgendwann, wer, wie und wann was erklärt hat, nach einem Aufruf bei der gesamten Firma.
Wir reden von einem Betriebsteil, nicht wahr? Und dort bestand auch kein BR, richtig?
Erstellt am 22.01.2010 um 10:20 Uhr von krümmel
Zitat:
"Wir reden von einem Betriebsteil, nicht wahr? Und dort bestand auch kein BR, richtig?"
zu beidem ja. und dazu kommt noch, dass wir nach §21a ein Übergangsmandat haben