Guten Abend.

Laut (§ 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen) finden die Betriebsratswahlen vom 1. März bis 31. Mai statt.
Darf der Betriebsrat mich zum Wahlvorstand vor dem 1.3.10 (wählen) ? Also z.B. am 10.2.10.

Ich habe nähmlich gelesen das laut (§ 16 (1) Bestellung des Wahlvorstands), der Betriebsrat spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand bestellt.