Moin Moin,
folgendes Problem. Im Unternehmen sind aktuell 403 Arbeitnehmer. Somit hätte der BR eine Größe von 11 Mitgliedern. Laut Schulung WAF zählen Leiharbeitnehmer jedoch nicht mit dazu.
Die LEiharbeitnehmer werden aufgrund der Arbeitsmarktlage eingestellt, da das Unternehmen nur noch schwer eigene Mitarbeiter findet. Das Ziel ist prinzipiell die Leiharbeitnehmer dauerhaft zu beschäftigen bzw als eigenen Mitarbeiter zu übernehmen. Laut Fitting §9 BetrVG 23. Auflage randnummer 32 trifft meiner Meinung nach zu, dass die Leiharbeitnehmer regelmäßig eingesetzt werden und vom BR des Einsatzbetriebes zu betreuen sind und müssten somit auch im Rahmen des § 9 bei der Größe berücksichtigt werden.

Was meint ihr dazu?