eine Kollegin hat für ein Jahr ihre Arbeitszeit reduziert. Das Jahr läuft ende Feb. aus.
Die Kollegin möchte gerne um ein Jahr verlängern.
Hat die Kollegin einen Anspruch auf Befristete Arbeitszeitreduzierung?
Oder kann der AG sagen:
Entweder unbefristet oder wieder Vollzeit?
Lieben Dank für eure Antworten
Gruß Pelikan
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Teilzeit- und Befristungsgesetz
Als BR mit Teilzeit und befristeten Arbeitsverträgen richtig umgehen