Erstellt am 20.01.2010 um 06:17 Uhr von Pelikan
Hi koora,
solange sich keiner offiziel bei euch beklagt, würde ich es so laufen lassen wie es ist.
Ausserdem würde ich die BV dahingehend überarbeiten, dass es eine gewise Flexibilität zulässt.
Es macht doch keinen Sinn, die Produktion still zu legen, nur weil keine Genehmigung vorliegt.
Erstellt am 20.01.2010 um 08:00 Uhr von erwin
Hallo "koora",
ich muss "Pelikan" hier wiedersprechen. Man (BR/AG) schließt ja aus bestimmten Gründen eine BV ab. Daher sollte man als BR auch auf Beachtung/ Einhaltung achten/ bestehen.
Dass diese hier nicht eingehalten wird, liegt ja auch nicht an den AN, ihr Verhalten kann man eigentlich aus Sicht des AG loben.
Hier liegt falsche/ mangelhafte Planung des AG, der zuständigen/ verantwortlichen Führungskräfte vor. Dieses sollte man als BR nicht akzeptieren.
Schon gar nicht sollte man aus diesen Gründen ein bewusst und sinnhaft abgeschlossenen BV aufweichen.
Ich würde dieses zum Thema eines Gespräches mit dem AG nach § 74 BetrVG machen. Dort dann alles zur Sprache bringen auch, dass man als BR dieses nicht mehr dulden würde. Den AG als auffordern hier eine bessere Planung zu machen und die BV einzuhalten, da man sonnst die im BetrVG vorgesehenen Maßnahme bei Missachtung einer BV abgehen würde.
Hallo Pelikan, bis Du etwa auch der Meinung, dass ein BR auf die MB bei Mehrarbeit verzichten sollte, also dem AG einen Freifahrschein geben sollte, weil Mehrarbeit ohne MB gemacht wird und die AN nichts dagegen haben? Also schaffen wir die BR doch ab.
Weiter, woher weist Du ob es hier nicht vielleicht AN gibt, welche nur aus "Gruppenzwang/-druck" dieses ohne Widerspruch machen. Also, sichnur nicht trauen etwas zu sagen.